INFORMATIONEN ZU LADENBURGER OPEN AIR-KONZERTEN 2018
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM ABLAUF
Das Musikfestival auf der Festwiese mit Konzerten von „Die Fantastischen Vier“ am Freitag, den 8. Juni und „Dieter Thomas Kuhn“ am Samstag, den 9. Juni 2018 steht vor Tür der. Erwartet werden freitags rund 10.000 Besucher und samstags bis zu 6.000. Die erforderlichen Aufbau- und Abbauarbeiten sowie das Veranstaltungswochenende selbst führen zu zahlreichen Einschränkungen im Straßenverkehr. Die Stadtverwaltung Ladenburg bittet daher Anlieger und Anwohner um Beachtung und Verständnis.
Ab Montag, den 4. Juni 2018, 7 Uhr kann entlang der Straße Am Seilergraben nicht mehr geparkt werden, da bereits Absperrgitter gestellt werden. Als Ersatz stehen Parkplätze an der Lobdengauhalle und am Schulzentrum zur Verfügung. Ebenso werden die beidseitigen Parkbuchten entlang der Neckarstraße und die Wendespur für Busse ab 7 Uhr gesperrt. Zusätzlich kann es während der Aufbauarbeiten zu kurzeitigen, situationsabhängigen halbseitigen Sperrungen der Neckarstraße kommen. Die Geschwindigkeit auf der Neckarstraße wird daher auf Tempo 30 reduziert. Von Montag 8:00 Uhr bis Sonntag 2:00 wird die Neckarstraße in der Fortführung (Einmündung Goethestraße) bis zur Einmündung Valentinianstraße zur Einbahnstraße umgewidmet. Dort sollen zusätzliche Parkplätze für Produktionsfahrzeuge geschaffen und die Zufahrt zu den Parkplätzen auf der Neckarwiese ermöglicht werden.
Ab Freitag, dem 8. Juni, 8:00 Uhr bis 10. Juni 2018, 2:00 Uhr wird die Neckarstraße ab dem Dr.-Carl-Benz-Platz bis Einmündung Goethestraße voll gesperrt und in das Veranstaltungsgelände mit einbezogen. Des Weiteren sind in die Sperrung die Scheffelstraße, ab Bahnhofstraße zum Neckardamm und die Zufahrtsstraßen zur Neckarstraße, wie Am Seilergraben, Bordhofstraße, Sievertstraße, Goethestraße und Gropengießerstraße, miteinbezogen.
Zwischen der Einmündung Goethestraße und Valentinianstraße wird eine Einbahnstraße eingerichtet, welche freitags und samstags, sobald die Parkplätze auf der Neckarwiese und am Römerstadion ausgelastet sind, in eine Vollsperrung umgewandelt wird. Alle Umleitungen sind ausgeschildert.
Zusätzlich wird an beiden Konzerttagen ab 15:00 Uhr folgende Einbahnstraßenregelung eingerichtet: Ilvesheimer Straße und die Bahnhofstraße in Fahrtrichtung Innenstadt bis Dr.-Carl-Benz-Platz, weiterführend die Wallstadter Straße bis Einmündung Jahnstraße in Fahrtrichtung Weststadt. Ab 16:00 Uhr werden auch die Einfahrten zur Hauptstraße (wie an den Wochenenden) gesperrt. Dies hat zur Folge, dass die Buslinien 628 und 627 während dieser Zeit nicht über die Trajanstraße fahren können und dass ab 15:00 Uhr bei der Kreuzung Schwarzkreuzstraße/Wallstadter Straße nur noch rechts abgebogen werden kann.
Außerdem wird ein beidseitiges absolutes Halteverbot in der Schriesheimer Straße zwischen Trajanstraße und Adam-Herdt-Straße von Freitag ab 8:00 Uhr bis Sonntag 2:00 Uhr eingerichtet.
Am Freitag, den 8. Juni und Samstag, den 9. Juni 2018, wird in der Zeit von 22:00 bis 24:00 Uhr die Bahnhofstraße ab Kreuzung Scheffelstraße bis Dr.-Carl-Benz-Platz und weiterführend die Wallstadter Straße bis Kreuzung Jahnstraße, auf Grund der abfließenden Besucherströme, komplett gesperrt. Der Busverkehr der VRN in Einbahnstraßenrichtung aus Ilvesheim kommend ist möglich.
Der Fährbetrieb wird an beiden Konzerttagen regulär bis 20 Uhr und dann am Freitag von 22:15 bis 23:15 Uhr und am Samstag von 22:45 Uhr bis 23:45 Uhr nach Konzertende aufrechterhalten.
Die Parkplätze am Schwimmbad werden am Veranstaltungswochenende bis Sonntag 2 Uhr für Behindertenparkplätze abgesperrt. Die Fährwiese steht an diesem Wochenende ebenfalls nicht zum Grillen zur Verfügung. Einschränkungen gibt es auch auf der Neckarwiese. Diese ist für Besucher ab Mittwoch, dem 06. Juni bis Sonntag dem 10. Juni 2018 gesperrt, da dort Parkplätze und der Fluchtraum/Sammelplatz eingerichtet werden.
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR ANREISE
Parken am Konzertgelände
Der Parkplatz P3 – unmittelbar am Konzertgelände – ist für Besucher kostenpflichtig (Gebühr: 5€). Alle anderen Parkplätze (P1, P2, P5, P6, P7 und P8) sind kostenfrei.
Geänderter Buslinienverkehr 628, 627 durch Musikfestival
Die erforderlichen Aufbau- und Abbauarbeiten sowie das Veranstaltungswochenende selbst führen zu zahlreichen Einschränkungen im Buslinienverkehr. Die Stadtverwaltung Ladenburg bittet Fahrgäste um Beachtung und Verständnis.
Ab dem 4.06.2018 wird der Buswendehammer an der Haltestelle Ankerplatz gesperrt. Durch die fehlende Wendemöglichkeit kann es zu Verzögerungen im Linienverkehr kommen.
Ab Freitag, den 08. Juni 2018 ab 8.00 Uhr bis Sonntag, dem 10. Juni 2018, 2.00 Uhr wird die Neckarstraße ab Goethestraße gesperrt:
- Linien 627/628: Die Haltestellen Ankerplatz, Domitianstr. und Jupiterplatz entfallen
- Linie 627/628: Die Haltestelle Am Graben/Ruckelshausen wird in den Bereich „Neue Anlage-Luisenstraße“ verlegt
- Linie 628 Richtung Schriesheim: Die Haltestelle Martinstor wird bei jeder Fahrt bedient
- Linie 628 Richtung Seckenheim: Die Haltestellen Schwarzkreuzstr, Pflastermühle und Wallstadter Str. werden bei jeder Fahrt bedient
- Linie 627 Fahrtbeginn und Fahrtende am Ankerplatz: Fahrten beginnen bzw. enden an der Haltestelle „Carl-Benz-Platz“
Ab Freitag den 08. Juni 2018 und Samstag, den 09. Juni 2018 jeweils ab 15.00 Uhr wird die Ilvesheimer Straße und die Bahnhofstraße in Fahrtrichtung Schriesheim, sowie die Wallstadter Straße vom Carl-Benz-Platz bis Einmündung Jahnstraße in Fahrtrichtung Weststadt als Einbahnstraße ausgewiesen:
- Linie 628 von Seckenheim/Ilvesheim: Die Einbahnstraße kann befahren werden
- Linie 628 Richtung Ilvesheim/Seckenheim: Die Haltestellen Pflastermühle, Wallstadter Str., Carl-Benz-Platz und Bahnhofstr. entfallen
- Linie 627 von Heddesheim: Die Einbahnstraße kann befahren werden
- Linie 627 Richtung Heddesheim: Die Haltestellen Carl-Benz-Platz, Bahnhofstr., Ilvesheimer Str., Daimlerstr., Benzstr. und Weststadt entfallen. Fahrweg ab Pflastermühle über Ersatzhaltestelle Ruckelshausen/Am Graben, Schwarzkreuzstr. und ABB .
Wir bitten um Beachtung.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
BITTE BEACHTEN:
Folgende Gegenstände dürfen nicht mit auf das Konzertgelände mitgeführt werden:
- Rucksäcke
- Taschen grösser als DIN A4
- Schirme und Knirpse
- Dosen, Flaschen, Getränkebehälter jeglicher Art
- Getränke und Flüssigkeiten
- Audiovisuelle Technik und Aufnahmegeräte
- Professionelle Kameras, SR Kameras, GoPros, Zoomobjektive
- Tablets, Selfie Sticks, Stative
- Stühle und sonstige Sitzgelegenheiten, Decken
- Haarspray, Deospray, Sprühfarbe
- Waffen aller Art
- Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände
- Lärminstrumente
- Laserpointer
- Tiere
Erlaubt sind
- Bauchtaschen und kleine Handtaschen bis DIN A4
- Smartphones
- notwendige Medikamente
Allgemeine Geschäftsbedingungen Konzerte
DeMi Promotion GMBH & CO. KG (nachfolgend: Veranstalter)
1. Vertragsabschluss / Ticketkauf
Durch den Erwerb der Eintrittskarten werden vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltung zwischen dem Kartenkäufer (Kunden) und dem Veranstalter begründet.
Inhalt dieser Verträge sind die nachfolgend genannten Bedingungen sowie weitere AGB des Ticketverkäufers, die auf den jeweiligen Homepages und allen Verkaufsstellen eingesehen und auf Anforderung übersandt werden können. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die im Onlineauftritt der Ticketverkäufer und Vorverkaufsstellen genannten Veranstaltungsdaten. Der Inhalt fremder lnternetseiten, auf die der Nutzer durch „Links“ Zugriff nehmen kann, wird nicht Vertragsinhalt; hierfür übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Wichtiger Hinweis:
Nach § 312 b III Nr. 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterfällt die Ticketbestellung im Internet nicht den Regeln über Fernabsatzverträge. Es besteht daher kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Alle Bestellungen sind endgültig und verbindlich.
2. Erstattung / Rückgabe von Eintrittskarten
Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsraum dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Die Absage oder Verlegung wird unverzüglich über die Homepage www.demi.de und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk, sozialen Netzwerke die Homepages der Kartenverkaufsstellen und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben. Vor grösseren Aufwendungen für den Besuch der Veranstaltung (Anreise etc.) wird dringend Einsicht in die Homepage des Veranstalters empfohlen.
Eine Erstattung des Ticketpreises ist nur gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten (keine Kopien) möglich Die Tickets müssen an der Vorverkaufsstelle an der Sie gekauft wurden zurück gegeben werden. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.
3. Absage, Abbruch Veranstaltung, Verspätung, Programmänderung
3.1. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt oder – nach Beginn – abgebrochen werden.
3.2. Ein Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgebühr oder Ticketgebühr sowie darüber hinausgehenden Schadensersatz besteht nicht
3.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für den Besucher zumutbar ist.
3.4. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen Absage einzelner Künstler bestehen nicht.
4. Haftung
Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf seiner eigenen fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige vertragswesentliche Pflichten. Im übrigen haftet er nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten durch ihn selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.Für sonstige Schäden ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
5. Urheberrechte, Sicherheitsbestimmungen
Die Künstler gestatten keinerlei Audio- und/oder Videoaufnahmen. Deshalb ist das Mitbringen von professionellen Tonbandgeräten, Foto-. Film- oder Videokameras in die Veranstaltungen nicht gestattet. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Glas- und Plastikflaschen, sowie Dosen zur Veranstaltung ist strikt untersagt. Bei ZuwiderhandIung wird das Material einbehalten und die beteiligten Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Besucher und deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke etc. auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen.
Die örtlichen Aushänge zum Thema Sicherheit und die lokalen Einlassbestimmungen sind zu beachten.
Warnung:
Bei Live-Konzerten kann es trotz Geräuschpegelüberwachung eventuell zu vorübergehenden Überlautstärken in den Verstärkeranlagen kommen, die ggf. individuell zu Hörschäden führen könnten. Die Besucher werden daher aufgefordert, für sich selbst Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ausreichenden Abstand von den Lautsprecherboxen zu halten.
6. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung des deutschen Datenschutzrechtes nur in Bezug auf das angebahnte und durchgeführte Geschäft verwendet und streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit das zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe personengebundener Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss damit rechnen, fotografiert und abgebildet zu werden und muss dies in gewissen Grenzen akzeptieren. Das Recht am eigenen Bild unterliegt hier einer Ausnahme.
7. Schlussklausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Unternehmensbereiche ist Mannheim.
Ansprüche seitens des Auftraggebers sind schriftlich darzulegen.
DeMi Promotion Veranstaltungs GmbH & Co. KG
Mannheim HRA 1016W
USt-IdNr.: DE 47013 / 00937